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   FG Berlin-Brandenburg, 15.10.2007 - 1 V 1223/07   

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https://dejure.org/2007,17284
FG Berlin-Brandenburg, 15.10.2007 - 1 V 1223/07 (https://dejure.org/2007,17284)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.10.2007 - 1 V 1223/07 (https://dejure.org/2007,17284)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Oktober 2007 - 1 V 1223/07 (https://dejure.org/2007,17284)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur gewinnerhöhenden Auflösung einer am Endes des zweiten auf ihre Bildung folgenden Wirtschaftsjahres noch vorhandenen Ansparabschreibung unabhängig von der Anschaffung der begünstigten Anlagegüter; Nachholung einer bestandskräftig versäumten Auflösung einer ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § ... 2 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; EStG § 4 Abs. 2; ; EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 7 Abs. 1; ; EStG § 7g Abs. 3 S. 5; ; EStG § 7g Abs. 4 S. 2; ; EStG § 7g Abs. 5; ; EStG § 7g Abs. 6; ; EStG § 7g Abs. 7 S. 1 Nr. 3; ; EStG § 7g Abs. 7 S. 2 Nr. 1; ; EStG § 11; ; EStG § 15; ; EStG § 18; ; AO § 173; ; AO § 240; ; FGO § 69 Abs. 2 S. 2; ; FGO § 69 Abs. 3 S. 1; ; FGO § 69 Abs. 3 S. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Vollziehung; Nachholung der Auflösung einer Rücklage nach § 7g EStG bei einem Überschussrechner; Totalgewinnidentität

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aussetzung der Vollziehung - Nachholung der Auflösung einer Rücklage nach § 7g EStG bei einem Überschussrechner - Totalgewinnidentität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 217
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 21.06.2006 - XI R 49/05

    Keine "Sonderabschreibung" für zu Unrecht als Herstellungskosten erfasste

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.10.2007 - 1 V 1223/07
    Der XI. Senat des Bundesfinanzhofshat mit Urteil vom 21.06.2006 (XI R 49/05, BStBl II 2006, 712) ausgeführt, dass bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ein unterlassener Betriebsausgabenabzug in einem Folgejahr nicht nachgeholt werden kann und die Grundsätze der Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 EStG keine Anwendung finden.

    Der Grundsatz der Totalgewinnidentität besagt, dass die verschiedenen Gewinnermittlungsmethoden unter Beachtung der Regeln für die jeweilige Ermittlungsmethode auf Dauer gesehen zu demselben Gesamtgewinn führen müssen (BFH-Urteile vom 13.02.2003 IV R 12/01, BStBl II 2003, 827 undvom 21.06.2006 XI R 49/05, a.a.O.).

    Denn die Möglichkeiten der bilanziellen Fehlerkorrektur sind nicht auf die Einnahme - Überschussrechnung zu übertragen, bei der im Hinblick auf die Erfassung von Einnahmen und Ausgaben auf § 11 EStG abzustellen ist (BFH-Urteil vom 21.06.2006 XI R 49/05 a.a.O.).

  • FG Köln, 25.04.2007 - 10 K 4638/06

    Gewinnerhöhende Auflösung einer Ansparrücklage; Berichtigung eines

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.10.2007 - 1 V 1223/07
    Da die Veranlagung des Jahres 2002 bereits bestandskräftig sei, sei die Ansparabschreibung aus dem Jahr 2000 im ersten noch offenen Veranlagungszeitraum und damit im Jahr 2003 aufzulösen (Urteil des Finanzgerichts Köln vom 25.04.2007 -10 K 4638/06, EFG 2007, 1144).

    Soweit der Antragsgegner diesbezüglich -unter Berufung auf die Rechtsprechung des Finanzgerichts Köln, Urteil vom 25.04.2007 - 10 K 4638/06 (a.a.O.)-ausführt, dass infolge der Bestandskraft der Einkommensteuerveranlagung 2002 die zu Unrecht fortgeführte Ansparabschreibung im ersten noch offenen Veranlagungszeitraum und damit im Jahr 2003 aufzulösen sei, vermag der Senat diese Rechtsauffassung nicht zu teilen.

  • BFH, 11.10.1989 - I R 161/85

    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen eines Arbeitgebers für Tantiemen seiner Ehefrau

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.10.2007 - 1 V 1223/07
    Da sich Äußerungen im Rahmen einer Betriebsprüfung in der Regel auf bereits abgelaufene Zeiträume beziehen, hat eine für diese Zeiträume getroffene Regelung grundsätzlich nur Bedeutung für die Vergangenheit (BFH -Urteile vom 11. Oktober 1989 I R 161/85, BFH/NV 1990, 364 undvom 5. September 1990 X R 100/89, BFH/NV 1991, 217 m.w.N.).

    Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass im Rahmen einer Außenprüfung auch Regelungen für künftige Zeiträume getroffen werden (BFH -Urteil vom 11. Oktober 1989 I R 161/85, BFH/NV 1990, 364).

  • BFH, 07.07.2004 - X R 24/03

    Tatsächliche Verständigung - Keine Bindungswirkung für unbeteiligtes FA

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.10.2007 - 1 V 1223/07
    Eine verbindliche Zusage, eine tatsächliche Verständigung oder eine sonstige Bindung der Finanzbehörde nach Treu und Glauben würde nämlich voraussetzen, dass die Finanzbehörde durch einen für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung zuständigen Amtsträger (Vorsteher oder Sachgebietsleiter) vertreten worden ist (BFH-Beschluss vom 09.12.2004 VII B 129/04,BFH/NV 2005, 663; BFH-Urteil vom 07.07.2004 X R 24/03, BStBl II 2004, 975).
  • BFH, 28.04.2005 - IV R 30/04

    Zur Auflösung einer überhöht gebildeten Ansparabschreibung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.10.2007 - 1 V 1223/07
    Denn § 7 g Abs. 4 S. 2 EStG unterscheidet nicht zwischen einer zu Recht und einer zu Unrecht vorgenommenen Ansparabschreibung (vgl. BFH-Urteil vom 28.04.2005 IV R 30/04, BStBl II 2005, 704).
  • BFH, 10.04.2003 - IV R 30/01

    Ablaufhemmung bei rechtswidriger Prüfungsanordnung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.10.2007 - 1 V 1223/07
    Der Grundsatz der Totalgewinnidentität besagt, dass die verschiedenen Gewinnermittlungsmethoden unter Beachtung der Regeln für die jeweilige Ermittlungsmethode auf Dauer gesehen zu demselben Gesamtgewinn führen müssen (BFH-Urteile vom 13.02.2003 IV R 12/01, BStBl II 2003, 827 undvom 21.06.2006 XI R 49/05, a.a.O.).
  • BFH, 13.02.2003 - IV R 12/01

    Erhaltungsaufwendungen/Wegfall der Nutzungswertbesteuerung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.10.2007 - 1 V 1223/07
    Der Grundsatz der Totalgewinnidentität besagt, dass die verschiedenen Gewinnermittlungsmethoden unter Beachtung der Regeln für die jeweilige Ermittlungsmethode auf Dauer gesehen zu demselben Gesamtgewinn führen müssen (BFH-Urteile vom 13.02.2003 IV R 12/01, BStBl II 2003, 827 undvom 21.06.2006 XI R 49/05, a.a.O.).
  • BFH, 21.06.2001 - V R 33/99

    Abzug von Vorsteuerbeträgen - Bauherrengemeinschaft - Bauherrenmodell -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.10.2007 - 1 V 1223/07
    Äußerungen eines Betriebsprüfers, Berichte oder Mitteilungen der Außenprüfung reichen für eine solche Bindung grundsätzlich nicht aus (BFH-Urteil vom 21.06.2001 V R 33/99, BFH/NV 2001, 1619).
  • BFH, 09.12.2004 - VII B 129/04

    Niederschlagung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.10.2007 - 1 V 1223/07
    Eine verbindliche Zusage, eine tatsächliche Verständigung oder eine sonstige Bindung der Finanzbehörde nach Treu und Glauben würde nämlich voraussetzen, dass die Finanzbehörde durch einen für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung zuständigen Amtsträger (Vorsteher oder Sachgebietsleiter) vertreten worden ist (BFH-Beschluss vom 09.12.2004 VII B 129/04,BFH/NV 2005, 663; BFH-Urteil vom 07.07.2004 X R 24/03, BStBl II 2004, 975).
  • BFH, 16.07.1964 - V 92/61 S

    Zulässigkeit des Abzugs von Kaffeesteuer - Einbeziehung von Kaffeesteuer in die

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 15.10.2007 - 1 V 1223/07
    Eine als falsch erkannte Rechtsauffassung muss sie zum frühest möglichen Zeitpunkt korrigieren (BFH-Urteil vom 16.07.1964 V 92/61 S,BStBl III 1964, 634).
  • BFH, 05.12.1989 - VIII R 322/84

    Voraussetzungen für die Einordnung als Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens -

  • BFH, 26.04.1995 - XI R 81/93

    Eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen ist im

  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

  • BFH, 05.09.1990 - X R 100/89

    Ausweisung von stillen Beteiligungen an eine Gesellschaft als Darlehen -

  • BFH, 15.12.1999 - XI R 11/99

    Wertpapiere bei Freiberuflern

  • FG München, 30.09.2011 - 8 V 232/11

    Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist - Auflösung einer Ansparrücklage als

    Eine derartige Auflösung im ersten noch offenen Veranlagungszeitraum (vgl. FG Köln, Urteil vom 25. April 2007 10 K 4638/06, EFG 2007, 1144; enger FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Oktober 2007 1 V 1223/07, EFG 2008, 217 und nachfolgend BFH-Beschluss vom 31. März 2008 VIII B 212/07, BFH/NV 2008, 1322) hat jedoch nichts mit einer etwaigen Betriebsaufgabe zu tun, sondern gehört nach Auffassung des erkennenden Senats zum laufenden Gewinn.
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